Vorträge
Interessante Themen werden in vielen Vorträgen aufgegriffen, deren Veranstalter sich über einen Besuch sehr freuen.
Vortrag zum Thema “Demenz”
am Dienstag, 19. September 2023, 19 Uhr in Michelsneukirchen in der Seniorentagesstätte Röger in der Schmiedwiese 1
und
am Freitag, 22. September 2023, 19.00 Uhr im Gemeinde-/Pfarrsaal Brennberg
Gleich zweimal bieten Theresa und Franziska Röger vom Ambulanten Pflegedienst Röger in der ILE-Region einen Vortrag mit dem Thema “Wie begleite ich Menschen mit Demenz?” an. Dabei werden beide das Krankheitsbild der Demenz mit seinen verschiedenen Vormen aufgezeigt, ebenso praktische Beispiele wie Angehörige, Freunde und Interessierte mit Menschen mit Demenz kommunizieren und sie zugleich fördern können. Der Vortrag biete ebenfalls pflegenden Angehörigen eine gute Möglichkeit sich mit Gleichgesinnten über Erfahrungen und Probleme auszutauschen. Der Vortrag richtet sich an alle Interessierten, auch außerhalb der Gemeinde! Es ist keine Anmeldung notwendig.
Vortrag zum Thema: “Vorsorge – Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht”
Die Generationen-Managerin Sabine Rost von der Gemeinde Rettenbach lädt alle Interessierten zum Fachvortrag zur richtigen Vorsorge ein:
„Vortrag der Fachanwältin Frau Kestler – Liebe ist….. wenn man die richtige Vorsorge trifft!“
am Mittwoch, 4. Oktober 2023, um 19.00 Uhr im Gasthof “Zurm Alten Wirt” in Rettenbach
Veranstaltung der Gemeinde Rettenbach – Anmeldung notwendig!
Fachanwältin für Erbrecht, Elke Kestler, erläutert, warum überhaupt rechtliche Vorsorge treffen? Was ist eine Vollmacht? Warum ist eine Patientenverfügung allein nicht ausreichend? Wann wird ein Gericht über eine Betreuung entscheiden? Elke Kestler definiert wichtige Regelungen der Vorsorge, erklärt Formalien und notwendige Inhalte der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Regelungen, die jeder für sich treffen sollte! Denn das Gesetz verhindert, dass Angehörige oder der Ehegatte in Ihrem Namen handeln, sollten Sie Ihren eigenen Willen selbst nicht mehr vertreten können. Eine automatische Vertretungsvollmacht Volljähriger füreinander ist in der bundesdeutschen Gesetzgebung nicht vorgesehen. Wer möchte, dass sein eigener Wille auch dann gilt, wenn er ihn selbst nicht mehr äußern kann, muss zwingend mittels einer Vorsorgevollmacht vorsorgen. Mit einer Patientenverfügung können zusätzlich konkrete Behandlungsmaßnahmen am Lebensende angeordnet oder ausgeschlossen werden.
Ansprechpartner: Generationen-Managerin Frau Rost
- Kostenfrei
- Anmeldeschluss: Freitag, den 29.09.2023
- Mindestteilnehmer 10 Personen
- Anmeldung bei Frau Rost unter der Nummer 0175 44 808 45
Anmeldungen bitte bis spätestens Freitag, 29. September, bei Frau Rost unter der Mobilnummer 0175/ 4480845.
Angebote für Familien des Familienstützpunktes Donau.Wald lesen Sie bitte unter
https://www.stadt-woerth.de/leben-in-woerth/familie/familienstuetzpunkt-donauwald/