Kurzbericht der ILE-Sitzung am 24.10.2023
Die ILE-Sitzung fand im Rathaus Bernhardswald statt.
Im öffentlichen Teil der ILE-Sitzung wurde die gemeinsame Wärmeplanung auf den Weg gebracht. Hierzu gab es eine Beschlussvorlage, die in den zehn Gremien der Mitgliedskommunen behandelt wurde. Die sieben Gemeinden Altenthann, Bernhardswald, Brennberg, Rettenbach, Wiesent, Wörth und Zell sprachen sich für eine gemeinsame Antragstellung aus. Die Gemeinden Michelsneukirchen und Wald behielten sich vor, nur bei entsprechender Gesetzeslage mitzumachen. Der Markt Falkenstein beschäftigt sich bereits mit einer eigenen Nahwärmeversorgung im Ortszentrum und entschied sich daher gegen eine gemeinsame Wärmeplanung.
Bisher sind die gesetzlichen Vorgaben zur Wärmeplanung noch unklar. Da aber Vorhaben nur bei einer Antragstellung bis Ende 2023 mit einer möglichen Förderquote von 90 % unterstützt werden – anschließend reduziert sich die Förderquote auf 60 % – entschied sich die Mehrheit der Mitgliedsgemeinden des ILE-Zweckverbands einen Zuschussantrag für die gemeinsame Wärmeplanung zu stellen.
Klimaschutzmanager Adrian Brieden erläuterte das weitere Vorgehen: In den kommenden Wochen werde der Antrag gestellt. Bis der tatsächliche Förderbescheid vorliegt, wird man sich bereits um einen Dienstleister für die Wärmeplanung bemühen. Aufgrund der bereits geführten Vorgespräche zeigte sich Brieden zuversichtlich ein geeignetes Büro zu finden. Entscheidend werden die Kriterien für die Ausschreibung sein, anhand derer sich möglichst genau ablesen lasse, in welchen Orten Nahwärmenetze sinnvoll sind und wo nicht.
Weiter berichtete die ILE-Mitarbeiterin Gerlinde Fink über den Abschluss der umgesetzten Projekte, die über das Regionalbudget 2023 gefördert wurden. 13 Projekte konnten mit knapp 90.000 Euro Förderung bedacht werden. Im Jahr 2024 geht das Regionalbudget in eine neue Runde. Anträge können noch bis 15. Januar bei der ILE-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Es folgte der nichtöffentliche Teil der Zweckverbandssitzung. Hier wurde weiter am Maßnahmenkatalog für das Klimaschutzkonzept gearbeitet. Die Fertigstellung und Präsentation für die Öffentlichkeit wird im neuen Jahr erfolgen.
Hintergrund:
Das Gesetz für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung wurde am 17. November im Bundestag beschlossen. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) als auch das Wärmeplanungsgesetz sollen 2024 in Kraft treten. Das Wärmeplanungsgesestz muss noch den Bundesrat passieren.
Demnach gibt es für bestehende Gebäude nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) längere Fristen, um eine fossile Heizung auszutauschen bzw. auf Heizen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien umzustellen. Die Vorgaben im neuen GEG sollen erst gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Daher sind die Fristen im Wärmeplanungsgesetz eng mit dem GEG verzahnt.
Ziel ist es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben. Bereits heute liegen in etlichen Kommunen Wärmepläne vor. Doch nicht alle haben eine solche Wärmeplanung.
Die Länder werden mit dem Gesetz verpflichtet, sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden. In der Regel werden die Städte und Kommunen diese Aufgabe übernehmen. Wärmepläne sollen in Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen. Darüber entscheiden die Länder.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/waermeplanungsgesetz-2213692